Individuelle und ganzheitliche Behandlung des gesamten Bewegungsapparates.
Für nachhaltige Erfolge gegen chronische Beschwerden des gesamten Bewegungsapparates werden Schulmedizin und Komplementärmedizin kombiniert.
Die umfassenden Kombitherapien werden von den meisten Krankenkassen mit Zusatzversicherung (z.B. Natura, Complementa, und weitere) anerkannt.
Die medizinischen und klassischen Massage-Techniken werden durch Ernährungsberatung, Gesundheitsberatung und EFT Klopf-Akupunktur ergänzt. Dadurch können Gelenkprobleme oder Rückenschmerzen sowie Schleudertraumata und chronische Beschwerden wie Arthrose behandelt werden.
Das Magazin Saldo vermerkte im November 2012, dass Rückenschmerzen durch Kombitherapien erfolgreicher behandelt werden können. Auch Arthrosen sind heute heilbar, indem die ursächliche Aktivierung der Regeneration von Gelenken und Geweben ermittelt wird.
Meine Behandlungen führe ich gerne auch bei Ihnen Zuhause oder in Ihrer Firma aus.
Unterstüzung und Reaktivierung der natürlichen Regeneration bei folgenden Beschwerden:
Einzelbehandlungen | Abonnemente |
30 Minuten: 55.- Franken 40 Minuten: 65.- Franken 50 Minuten: 80.- Franken 60 Minuten: 100.- Franken Je 10 Minuten: 16.66 Franken | 11 x 30 Minuten: 550.- Franken 11 x 40 Minuten: 650.- Franken 11 x 50 Minuten: 800.- Franken 11 x 60 Minuten: 990.- Franken
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Absagen nach Anmeldung müssen zu 20 %, solche innerhalb von 24 Stunden vor der Behandlung/Beratung zu 100% verrechnet werden.
Meine Massagen und Fussreflexzonen-Leistungen sind von den meisten Krankenkassen anerkannt (Zusatzversicherung wie Komplementa, Natura etc.).
Ich bin bei den Registrierungsstellen EMR, ASCA und der Eidgenössischen Gesundheitskasse EGK als Massage-Therapeut registriert. Wenn eine Zusatzversicherung in Komplementrär- oder Naturmedizin abgeschlossen wurde, werden die Behandlungskosten üblicherweise von der Krankenkasse laut vertraglichen Leistungen anteilmässig übernommen.
Ich empfehle meinen interessierten Kunden immer, vor der Behandlung in der Gesundheitspraxis die Kostenbeteiligung der Krankenkasse vorgängig abzuklären.
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung.